Familienstand
A - Familienstammbuch
Dieses Dokument wird prinzipiell für marokkanische Ehemänner ausgestellt, die im Einzugsbereich des Konsulats geboren wurden und dieses bisher nicht erhalten haben. Folgende Dokumente sind hierfür erforderlich:
• Heiratsurkunde entsprechend den marokkanischen Bestimmungen
• Vollständige Kopie der Geburtsurkunde der Ehefrau, ausgestellt von einem marokkanischen Standesbeamten an ihrem Geburtsort
• Beglaubigte Fotokopien der Personalausweise des Antragstellers sowie seiner Ehefrau
Eine unverheiratete Mutter kann kein Familienstammbuch erhalten. Sie kann ihrem Kind ebenso wenig ihren Familiennamen übertragen. Das Kind wird im Register des Standesbeamten unter einem Familiennamen eingetragen, welchen die Mutter bestimmt. Der Vorname des Vaters wird festgelegt beginnend mit Abd.
B - Duplikat des Familienstammbuchs
Das Duplikat wird von jenem Standesbeamten angefertigt, der auch das Original ausgefertigt hat. Es kann ausgestellt werden für:
• Geschiedene Frauen, die das Erziehungsrecht für die Kinder haben
• Erziehungsberechtigte der Kinder
Im Falle des Verlusts werden ein Antrag, eine Verlustmeldung sowie dieselben Dokumente wie für eine Neuausstellung benötigt.
C - Geburtseintragungen
Folgende Dokumente sind hierfür erforderlich:
• Vollständige Kopie der Geburtsurkunde, ausgestellt vom Standesbeamten des Geburtsortes
• Original der Heiratsurkunde entsprechend den marokkanischen Gesetzen
• Familienstammbuch
• Personalausweis
• Reisepass
D - Kopie der Geburtsurkunde
Eine Kopie der Geburtsurkunde wird für Staatsangehörige, die im Standesregister des Konsulates registriert sind, ausgestellt.
E- Todeseintragungen
Folgende Dokumente sind hierfür erforderlich:
• Vollständige Kopie der Sterbeurkunde, ausgestellt von einem Standesbeamten am Sterbeort
• Familienstammbuch
• Personalausweis des verantwortlichen Familienmitglieds
F - Kopie der Sterbeurkunde
Eine Kopie der Sterbeurkunde eines Staatsbürgers wird für berechtigte Personen ausgestellt, wenn der Tote im Standesregister des Konsulats registriert ist.
G – Sonstige amtliche Bescheinigungen
Lebensbescheinigung:
Die Anwesenheit der betreffenden Person ist zwingend erforderlich.
Folgende Dokumente sind hierfür erforderlich:
• Familienstammbuch
• Reisepass
• Personalausweis
• Bei Minderjährigen, die sich während der Antragstellung in der Schule befinden, ist ein Bestätigungsschreiben der Schule erforderlich
Geburtsbescheinigung:
Diese Bescheinigung wird vom konsularischen Dienst auf der Grundlage des Familienstammbuches oder einer vom Standesbeamten des Geburtsortes ausgestellten Kopie der Geburtsurkunde ausgestellt.
Bescheinigung über die Authentizität eines Führerscheines: (Übersetzung)
Folgende Dokumente sind hierfür erforderlich:
• Reisepass
• Personalausweis
• Führerschein
Weitere Bescheinigungen
Für marokkanische Staatsbürger kann das Konsulat auch weitere Bescheinigungen, über die zuvor aufgeführten hinausgehende Dokumente ausstellen, die Verwaltungsvorgänge bei deutschen Behörden und Organisationen erleichtern können. Dies geschieht auf der Grundlage der konsularischen Akten sowie vorgelegter Dokumente.